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Steuern

Kfz-Rechenwege vergleichen

Private Fahrzeugnutzung vergleichen und Jahreswerte eines externen Fahrtenbuchs übernehmen.

SteuernStand Oktober 2026

Jahreswerte aus deinem Fahrtenbuch übernehmen

Öffne Rechenwege vergleichen und wähle das Steuerjahr. Bei deinem Fahrzeug findest du die dritte Variante Übernommene Fahrtenbuch-Auswertung, auch wenn noch keine Jahreswerte vorhanden sind. Mit Fahrtenbuch-Werte eingeben öffnest du eine eigene Eingabeseite. Fahrzeug und Jahr werden übernommen; BuchMacher zeigt den benötigten Zeitraum.

Trage zwei Werte aus deinem extern geführten Fahrtenbuch ein: Kilometer insgesamt und Davon privat. BuchMacher berechnet die betrieblichen Kilometer und den privaten Anteil. Gib außerdem an, ob Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte enthalten sind. Bei „Ja“ steht die Fahrtenbuch-Auswertung zunächst nicht zur Auswahl, weil dafür eine zusätzliche Berechnung nötig ist.

BuchMacher berücksichtigt bereits zugeordnete Tank-, Reise-, Leasing-, Steuer- und Versicherungskosten. Unter Jahreskosten ergänzen kannst du vollständige Jahreswerte für den Privatanteil in der EÜR und für die Umsatzsteuer übernehmen. Beide Kostenbasen können unterschiedlich sein. Ein eingegebener Wert ersetzt die jeweilige erfasste Summe. Er wird nicht zusätzlich als Ausgabe gebucht. Lässt du das Feld leer, verwendet BuchMacher die erfasste Summe.

Abschreibungen sind noch nicht automatisch enthalten. Berücksichtige sie gegebenenfalls im vollständigen Jahreswert. Anpassungen für Elektro-/Hybridfahrzeuge und Leasingsonderzahlungen müssen in den übernommenen Kostenwerten bereits enthalten sein. Herkunft und Notiz kannst du freiwillig ergänzen.

Berechnen und bestätigen

Mit Werte übernehmen und berechnen speicherst du die Jahresdaten und bereitest den Vergleich vor. Anschließend kehrst du automatisch zum Vergleich zurück; die Eingabefelder werden dort nicht dauerhaft angezeigt. Je nach deinen Angaben stehen die 1-%-Regelung, der Kostennachweis und die übernommene Fahrtenbuch-Auswertung zur Auswahl. Bei höchstens 50 % betrieblicher Nutzung stehen die 1-%-Regelung und die darauf beruhende Kostendeckelung nicht zur Auswahl.

Die Fahrtenbuch-Auswertung multipliziert deinen privaten Kilometeranteil mit den jeweiligen Jahreskosten. Beispiel: 4.000 private von 20.000 Gesamtkilometern ergeben bei 10.000 EUR EÜR-Kosten eine Privatentnahme von 2.000 EUR. Bei 8.000 EUR USt-Kostenbasis ergeben sich 1.600 EUR USt-Grundlage und 304 EUR Umsatzsteuer. Für Kleinunternehmer berechnet BuchMacher keine neue Umsatzsteuer.

Die Empfehlung richtet sich nach dem niedrigsten Privatentnahmewert und bei Gleichstand nach der niedrigeren Umsatzsteuer. Sie ist keine Berechnung deiner persönlichen Steuerersparnis.

Wähle den Rechenweg, bestätige die vollständigen Grundlagen und klicke auf Berechnung bestätigen. Die Jahreskorrektur wird gegenüber den bereits gebuchten Monatswerten berechnet. Deine bisherigen Monatsbuchungen bleiben erhalten.

Später ändern

Über Werte bearbeiten an der Fahrtenbuch-Variante öffnest du die eigene Eingabeseite erneut. Dort werden die übernommenen Jahresdaten angezeigt. Mit Zurück zum Vergleich verlässt du die Seite ohne Speichern. Geänderte Werte müssen erneut berechnet und bestätigt werden. Bis zur neuen Bestätigung bleibt die vorherige bestätigte Jahresberechnung wirksam. Einen anderen Rechenweg wählst du mit Auswahl ändern. Die Entscheidungshistorie bleibt nachvollziehbar; die Jahreswirkung wird ersetzt, nicht addiert.

Wenn jemand die Daten inzwischen geändert hat, lade sie mit Erneut laden neu. Ein abgeschlossenes EÜR-Jahr ist für Änderungen gesperrt.

Nachweise aufbewahren

BuchMacher berechnet die übernommenen Werte. Der externe Fahrtenbuchnachweis und die Kostennachweise bleiben erforderlich. Aus Jahreszahlen allein ergibt sich kein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch. Bewahre deine Nachweise auf; ein Upload ist für diesen Ablauf nicht vorgeschrieben. Siehe die BFH-Entscheidung zu den Anforderungen.

Fahrten mit einem Privatfahrzeug erfasst du weiterhin getrennt über die entsprechende Kategorie als selbst ermittelten Betrag.