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Fahrtenbuch, tatsächliche Kosten oder 1-Prozent-Regelung?

Zur Produktpräsentation, zum Kundentermin oder zum Seminar: Im Direktvertrieb gehört das Auto oft zum Arbeitsalltag. Wenn du deinen Firmenwagen auch privat fährst, zählt dieser Anteil bei der Buchhaltung mit. BuchMacher hilft dir dabei, die passenden Rechenwege zu vergleichen: Fahrtenbuch, tatsächliche Kosten und 1-Prozent-Regelung.

Silbernes Auto auf einem Feldweg zwischen grünen Wiesen und Bäumen
Foto: Garvin St. Villier / Pexels

Drei Rechenwege für die private Nutzung deines Firmenwagens im Vergleich.

Für die Fahrtenbuch-Auswertung: Kilometer insgesamt und davon privat eintragen.

BuchMacher berechnet alle Varianten und empfiehlt die günstigste. Der übernommene Rechenweg zählt in deinen Berichten.

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Fahrtenbuch: zwei Kilometerangaben für die Auswertung

Du führst bereits ein Fahrtenbuch? Dann übernimmst du dessen Jahresauswertung in BuchMacher: Wie viele Kilometer bist du insgesamt gefahren, und wie viele davon privat? Aus diesen beiden Angaben berechnet BuchMacher den privaten Anteil und wendet ihn auf deine Jahreskosten an. Bei 20.000 Kilometern insgesamt und 4.000 privaten Kilometern sind das zum Beispiel 20 Prozent. Die zugeordneten Fahrzeugkosten sind bereits vorbefüllt; deinen vollständigen Jahreswert kannst du bei Bedarf ergänzen.

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Tatsächliche Kosten: die Jahreskosten gegenüberstellen

Was hat dein Auto im Jahr tatsächlich gekostet? Dazu gehören zum Beispiel Kraftstoff, Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung und Leasing oder die jährliche Abschreibung. BuchMacher stellt die Jahreskosten dem Pauschalwert gegenüber. Sind die nachgewiesenen Gesamtkosten niedriger, kann die sogenannte Kostendeckelung den pauschalen Ansatz begrenzen. Deshalb lohnt es sich, die Kosten für dein Fahrzeug vollständig zusammenzutragen.

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1-Prozent-Regelung: der pauschale Rechenweg

Hier wird die private Nutzung pauschal berechnet. Für einen klassischen Firmenwagen beträgt der monatliche Wert ein Prozent des Bruttolistenpreises bei der Erstzulassung, einschließlich Sonderausstattung. Entscheidend ist also der ursprüngliche Listenpreis, auch wenn du das Auto gebraucht günstiger gekauft hast. Diese Regelung setzt mehr als 50 Prozent betriebliche Nutzung voraus.

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Ein Beispiel macht den Unterschied sichtbar

Nehmen wir ein vereinfachtes Beispiel: Du nutzt einen klassischen Firmenwagen das ganze Jahr. Sein Bruttolistenpreis beträgt 50.000 Euro, die vollständigen Jahreskosten betragen 5.000 Euro. Von 20.000 gefahrenen Kilometern sind 4.000 privat. Die 1-Prozent-Regelung ergibt 500 Euro im Monat, also 6.000 Euro im Jahr. Die tatsächlichen Kosten begrenzen diesen Pauschalwert auf 5.000 Euro. Mit der Fahrtenbuch-Auswertung entfallen 20 Prozent der Jahreskosten auf die private Nutzung: 1.000 Euro. Das sind Werte für den privaten Kostenanteil, keine Steuerzahlungen oder versprochenen Ersparnisse.

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So nutzt du den Vergleich in BuchMacher

Öffne „Rechenwege vergleichen“ und wähle dein Steuerjahr. Bei deinem Fahrzeug findest du die Varianten nebeneinander. Über „Fahrtenbuch-Werte eingeben“ öffnest du eine eigene übersichtliche Eingabeseite. Dort trägst du die Kilometer aus deiner Auswertung ein und ergänzt bei Bedarf die Jahreskosten. Mit „Werte übernehmen und berechnen“ kommst du zurück zum Vergleich. BuchMacher zeigt die Ergebnisse und empfiehlt die günstigste Variante anhand der berechneten Werte. Nach dem Übernehmen zählt dieser Rechenweg in deinen Berichten. Alle erfassten Angaben bleiben gespeichert.

Kurz beantwortet

Welche Unterlagen brauche ich für die Fahrtenbuch-Variante?

Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch und die Belege zu deinen Fahrzeugkosten. Aus der Jahresauswertung übernimmst du die gefahrenen Kilometer insgesamt und die privaten Kilometer. Bewahre das Fahrtenbuch und die Kostenbelege als Nachweise auf.

Kann ich die 1-Prozent-Regelung für jedes Auto wählen?

Für Selbstständige setzt sie mehr als 50 Prozent betriebliche Nutzung voraus. Wenn deine übernommenen Kilometer höchstens 50 Prozent betriebliche Nutzung zeigen, bietet BuchMacher diesen pauschalen Rechenweg nicht zur Auswahl an.

Ist der niedrigste Betrag meine persönliche Steuerersparnis?

Nein. Der Vergleich zeigt den berechneten Wert der privaten Autonutzung und die dazugehörige Umsatzsteuer. Wie sich das auf deine persönlichen Steuern auswirkt, hängt von deiner gesamten steuerlichen Situation ab.

Quellen zum Nachlesen

BuchMacher unterstützt dich beim Rechnen und Vergleichen. Grundlage der Fahrtenbuch-Variante bleiben dein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch und die vollständigen Kostenbelege. Bei Fragen zur steuerlichen Einordnung hilft dir deine Steuerberatung.

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