Was ist die Tagespauschale?
Die Tagespauschale ist der heutige Begriff für die frühere Homeoffice-Pauschale. Sie kann für Tage angesetzt werden, an denen die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung stattfindet. Ein abgeschlossenes Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig.
Welche Grenze gilt 2025?
Für das Jahr 2025 liegt die Pauschale bei 6 Euro je Kalendertag. Insgesamt sind höchstens 1.260 Euro möglich. Das entspricht 210 Tagen. Mehr Tage können dokumentiert werden, steuerlich wirkt aber nur der Höchstbetrag.
Was sollte besonders geprüft werden?
Wichtig ist, dass die Voraussetzungen je Tag passen. Wenn du am selben Tag eine erste Tätigkeitsstätte aufsuchst, Fahrtkosten ansetzt oder eine doppelte Haushaltsführung berührst, sollte die Tagespauschale besonders geprüft werden. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Wie läuft das praktisch in BuchMacher?
Zähle deine Homeoffice-Tage für das Jahr zusammen und erfasse zum Jahresende einen Eigenbeleg, zum Beispiel zum 31.12.2025. Der Beleg sollte Name, Jahr, Anzahl der Tage und den berechneten Betrag enthalten. Umsatzsteuer fällt auf diese Pauschale nicht an.
Was gilt bei einer GbR?
Bei einer GbR kann die Pauschale pro beteiligter Person relevant sein, wenn die jeweilige Person tatsächlich von zu Hause für die GbR gearbeitet hat. Die Zuordnung muss zur Gewinnermittlung passen, deshalb sollten Partner:innen die Tage getrennt dokumentieren und die Buchung bewusst prüfen.
