Abrechnung hochladen, Zahlung zuordnen und den erkannten Steuerfall prüfen.
Bitte prüfen: Stimmen Bruttobetrag, Umsatzsteuer und Auszahlung mit Abrechnung und Konto überein? Eine Gutschrift ist ebenfalls ein Buchungsbeleg.
BuchMacher für LR Health & Beauty
Vom LR-Beleg zur fertigen Buchhaltung - Schritt für Schritt mit BuchMacher.
Für selbstständige Vertriebspartner:innen von LR Health & Beauty in Deutschland: verständlich, praxisnah und direkt auf typische LR-Unterlagen und BuchMacher-Kategorien übertragen.
Bevor die erste Provision kommt
Einmal richtig eingerichtet, wird deine monatliche LR-Buchhaltung zur kurzen Routine.
Die Tätigkeit als selbstständige:r LR-Vertriebspartner:in ist regelmäßig gewerblich. Kläre die Anmeldung mit deinem örtlichen Gewerbeamt.
Übermittle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn elektronisch über ELSTER.
Prüfe Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung nicht nur nach Bequemlichkeit, sondern auch nach Umsatz, Vorsteuer aus Warenkäufen und deiner persönlichen Planung.
Hinterlege Rechtsform, Steuerprofil, Unternehmensdaten und Bankkonto. So kann BuchMacher Vorschläge passend vorbereiten.
Nutze möglichst ein eigenes Konto für dein LR-Geschäft und bewahre LR-Abrechnungen, Warenrechnungen und Verkaufsbelege vollständig auf.
Der wichtigste Teil
Die folgende Übersetzung ist speziell auf typische LR-Unterlagen und Alltagssituationen zugeschnitten.
Abrechnung hochladen, Zahlung zuordnen und den erkannten Steuerfall prüfen.
Bitte prüfen: Stimmen Bruttobetrag, Umsatzsteuer und Auszahlung mit Abrechnung und Konto überein? Eine Gutschrift ist ebenfalls ein Buchungsbeleg.
Rechnung fotografieren oder hochladen und als Wareneinkauf bestätigen.
Bitte prüfen: Waren für Verkauf, Vorführung, Geschenk und private Nutzung später auseinanderhalten.
Einnahme mit Verkaufsbeleg oder Rechnung erfassen und den Zahlungseingang zuordnen.
Bitte prüfen: Bar- und Kartenzahlungen genauso vollständig erfassen wie Überweisungen.
Beleg hochladen und den betrieblichen Einsatz dokumentieren.
Bitte prüfen: Teurere, länger nutzbare Gegenstände können Anlagevermögen sein. BuchMacher fragt die nötigen Angaben ab.
Die Abgabe direkt beim Herausnehmen aus dem Warenbestand erfassen.
Bitte prüfen: Eine echte Probe zur Produktwerbung ist etwas anderes als ein persönliches Geschenk. Zweck kurz dokumentieren.
Empfänger:in, Datum und Wert erfassen. BuchMacher berücksichtigt die Jahressumme pro Person.
Bitte prüfen: Die 50-EUR-Freigrenze gilt pro Empfänger:in und Jahr. Bei Überschreitung kann der gesamte Abzug entfallen.
Private Nutzung als Warenentnahme erfassen - nicht als Werbung oder Probe.
Bitte prüfen: Bei Regelbesteuerung kann zusätzlich Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe entstehen.
Teilnahmebeleg und Rechnung hochladen. Reise, Hotel und Verpflegung getrennt erfassen.
Bitte prüfen: Der konkrete betriebliche Bezug sollte erkennbar sein. Private Verlängerungen sauber trennen.
Je nach Fahrzeugzuordnung Kostenbeleg, Kilometer oder Reisebeleg erfassen.
Bitte prüfen: Die passende Methode hängt davon ab, ob das Fahrzeug privat oder betrieblich zugeordnet ist.
Bonus als Einnahme erfassen; Leasingrate, Versicherung und weitere Fahrzeugkosten separat buchen.
Bitte prüfen: Bonus und Fahrzeugkosten nicht miteinander verrechnen. Es sind getrennte Geschäftsvorfälle.
Belege erfassen und bei gemischter Nutzung einen nachvollziehbaren privaten Anteil prüfen.
Bitte prüfen: Die tatsächliche Nutzung entscheidet. Eine private Mitnutzung nicht einfach ausblenden.
Rechnung sowie Ort, Tag, Teilnehmende und geschäftlichen Anlass festhalten.
Bitte prüfen: Nur der gesetzlich zulässige Anteil mindert den Gewinn; BuchMacher bildet die Aufteilung ab.
Einmal im Monat
Am besten direkt nach der Provisionsabrechnung - dann bleibt nichts bis zum Jahresende liegen.
LR Provisionsabrechnung und zugehörige Auszahlung hochladen.
LR Warenrechnungen und sonstige Ausgabenbelege erfassen.
Produktverkäufe vollständig dokumentieren - auch bar oder per Zahlungsdienst.
Proben, Geschenke und private Warenentnahmen zeitnah nachtragen.
Bankumsätze zuordnen und offene Belege klären.
BuchMacher-Vorschläge prüfen und Buchungen selbst bestätigen.
Bei Regelbesteuerung die UStVA-Vorschau prüfen und fristgerecht übermitteln.
Umsatzsteuer
Die Wahl wirkt sich bei LR besonders auf Provisionen, Warenkäufe und Verkäufe aus. BuchMacher bildet beides ab - die Entscheidung triffst du bewusst im Steuerprofil.
Die Umsatzgrenzen beziehen sich auf den umsatzsteuerlichen Gesamtumsatz des Unternehmens. Weitere unternehmerische Tätigkeiten derselben Person können deshalb mitzuzählen sein.
Gemeinsam im LR-Geschäft
Zum Jahresende
Kurz beantwortet
Der betriebliche Einkauf wird zunächst als Wareneinkauf erfasst. Was du später selbst nutzt, verschenkst oder als Probe abgibst, muss passend weiter dokumentiert werden.
Lade die vollständige Abrechnung hoch, wähle Provisionen und Boni und gleiche die Auszahlung mit dem Bankumsatz ab. Steuerbetrag und Abrechnungszeitraum bitte prüfen.
Nein. Eine kleine echte Warenprobe kann Werbung sein. Ein persönliches Präsent an eine bestimmte Person fällt regelmäßig unter die Geschenkregeln und braucht Empfängerangaben.
Nicht allein wegen eigener Produkterfahrung. Private Nutzung gehört grundsätzlich in die Warenentnahme. Nur ein nachweisbar betrieblicher Vorführ- oder Probenzweck spricht für eine andere Einordnung.
Nein. BuchMacher erkennt, ordnet und bereitet vor. Du bestätigst jede Buchung selbst; besondere Steuerentscheidungen klärst du mit deiner Steuerberatung.
Nein. Dies ist ein unabhängiger BuchMacher-Leitfaden für typische Buchhaltungsfälle von LR-Vertriebspartner:innen.
Nachvollziehbar
Vom Leitfaden direkt in die Praxis
BuchMacher wurde für selbstständige Vertriebspartner:innen entwickelt - mit den Kategorien, die dein LR-Geschäft wirklich braucht.