BuchMacher für LR Health & Beauty

Der LR Buchhaltungs-Leitfaden

Vom LR-Beleg zur fertigen Buchhaltung - Schritt für Schritt mit BuchMacher.

Für selbstständige Vertriebspartner:innen von LR Health & Beauty in Deutschland: verständlich, praxisnah und direkt auf typische LR-Unterlagen und BuchMacher-Kategorien übertragen.

Version 1.0 · Stand 11. August 2026

Bevor die erste Provision kommt

In fünf Schritten sauber starten.

Einmal richtig eingerichtet, wird deine monatliche LR-Buchhaltung zur kurzen Routine.

  1. 01

    Gewerbe anmelden

    Die Tätigkeit als selbstständige:r LR-Vertriebspartner:in ist regelmäßig gewerblich. Kläre die Anmeldung mit deinem örtlichen Gewerbeamt.

  2. 02

    Steuerlich erfassen lassen

    Übermittle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn elektronisch über ELSTER.

  3. 03

    Umsatzsteuer bewusst wählen

    Prüfe Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung nicht nur nach Bequemlichkeit, sondern auch nach Umsatz, Vorsteuer aus Warenkäufen und deiner persönlichen Planung.

  4. 04

    BuchMacher einrichten

    Hinterlege Rechtsform, Steuerprofil, Unternehmensdaten und Bankkonto. So kann BuchMacher Vorschläge passend vorbereiten.

  5. 05

    Privat und Betrieb trennen

    Nutze möglichst ein eigenes Konto für dein LR-Geschäft und bewahre LR-Abrechnungen, Warenrechnungen und Verkaufsbelege vollständig auf.

Der wichtigste Teil

Was wird in BuchMacher wie erfasst?

Die folgende Übersetzung ist speziell auf typische LR-Unterlagen und Alltagssituationen zugeschnitten.

LR-FallIn BuchMacherSo gehst du vor
01LR Provisions- oder Bonusabrechnung
Provisionen und Boni

Abrechnung hochladen, Zahlung zuordnen und den erkannten Steuerfall prüfen.

Bitte prüfen: Stimmen Bruttobetrag, Umsatzsteuer und Auszahlung mit Abrechnung und Konto überein? Eine Gutschrift ist ebenfalls ein Buchungsbeleg.

02LR Warenrechnung für den Weiterverkauf
Wareneinkauf

Rechnung fotografieren oder hochladen und als Wareneinkauf bestätigen.

Bitte prüfen: Waren für Verkauf, Vorführung, Geschenk und private Nutzung später auseinanderhalten.

03Verkauf an Kund:innen
Produktverkäufe

Einnahme mit Verkaufsbeleg oder Rechnung erfassen und den Zahlungseingang zuordnen.

Bitte prüfen: Bar- und Kartenzahlungen genauso vollständig erfassen wie Überweisungen.

04Tester, Display oder Verkaufszubehör
Vorführmaterial / Verkaufszubehör

Beleg hochladen und den betrieblichen Einsatz dokumentieren.

Bitte prüfen: Teurere, länger nutzbare Gegenstände können Anlagevermögen sein. BuchMacher fragt die nötigen Angaben ab.

05Kleine Probe aus dem Warenbestand
Warenprobe aus Warenbestand

Die Abgabe direkt beim Herausnehmen aus dem Warenbestand erfassen.

Bitte prüfen: Eine echte Probe zur Produktwerbung ist etwas anderes als ein persönliches Geschenk. Zweck kurz dokumentieren.

06Produkt als Geschenk an Gastgeber:in oder Kund:in
Geschenk aus Warenbestand

Empfänger:in, Datum und Wert erfassen. BuchMacher berücksichtigt die Jahressumme pro Person.

Bitte prüfen: Die 50-EUR-Freigrenze gilt pro Empfänger:in und Jahr. Bei Überschreitung kann der gesamte Abzug entfallen.

07LR Produkt für dich oder deine Familie
Warenentnahme

Private Nutzung als Warenentnahme erfassen - nicht als Werbung oder Probe.

Bitte prüfen: Bei Regelbesteuerung kann zusätzlich Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe entstehen.

08LR Seminar, Business Day oder Weiterbildung
Fortbildung / Weiterbildung

Teilnahmebeleg und Rechnung hochladen. Reise, Hotel und Verpflegung getrennt erfassen.

Bitte prüfen: Der konkrete betriebliche Bezug sollte erkennbar sein. Private Verlängerungen sauber trennen.

09Fahrt zu Kund:innen, Teamtreffen oder LR Event
Tanken oder sonstige Fahrtkosten

Je nach Fahrzeugzuordnung Kostenbeleg, Kilometer oder Reisebeleg erfassen.

Bitte prüfen: Die passende Methode hängt davon ab, ob das Fahrzeug privat oder betrieblich zugeordnet ist.

10LR Autobonus oder sonstiger Karrierebonus
Provisionen und Boni

Bonus als Einnahme erfassen; Leasingrate, Versicherung und weitere Fahrzeugkosten separat buchen.

Bitte prüfen: Bonus und Fahrzeugkosten nicht miteinander verrechnen. Es sind getrennte Geschäftsvorfälle.

11Handy, Internet, Social Media oder Werbemittel
Telefon / Internet oder Werbung / Kundengewinnung

Belege erfassen und bei gemischter Nutzung einen nachvollziehbaren privaten Anteil prüfen.

Bitte prüfen: Die tatsächliche Nutzung entscheidet. Eine private Mitnutzung nicht einfach ausblenden.

12Bewirtung von Kund:innen oder Geschäftspartner:innen
Bewirtung

Rechnung sowie Ort, Tag, Teilnehmende und geschäftlichen Anlass festhalten.

Bitte prüfen: Nur der gesetzlich zulässige Anteil mindert den Gewinn; BuchMacher bildet die Aufteilung ab.

Einmal im Monat

Deine LR-Monatsroutine.

Am besten direkt nach der Provisionsabrechnung - dann bleibt nichts bis zum Jahresende liegen.

  1. 1

    LR Provisionsabrechnung und zugehörige Auszahlung hochladen.

  2. 2

    LR Warenrechnungen und sonstige Ausgabenbelege erfassen.

  3. 3

    Produktverkäufe vollständig dokumentieren - auch bar oder per Zahlungsdienst.

  4. 4

    Proben, Geschenke und private Warenentnahmen zeitnah nachtragen.

  5. 5

    Bankumsätze zuordnen und offene Belege klären.

  6. 6

    BuchMacher-Vorschläge prüfen und Buchungen selbst bestätigen.

  7. 7

    Bei Regelbesteuerung die UStVA-Vorschau prüfen und fristgerecht übermitteln.

Umsatzsteuer

Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?

Die Wahl wirkt sich bei LR besonders auf Provisionen, Warenkäufe und Verkäufe aus. BuchMacher bildet beides ab - die Entscheidung triffst du bewusst im Steuerprofil.

Kleinunternehmerregelung

  • Seit 2025 gilt grundsätzlich: Vorjahresumsatz höchstens 25.000 EUR und laufender Jahresumsatz höchstens 100.000 EUR.
  • Im Gründungsjahr ist grundsätzlich die Grenze von 25.000 EUR maßgeblich.
  • Du weist auf eigenen Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus und ziehst aus LR-Warenrechnungen grundsätzlich keine Vorsteuer ab.
  • Überschreitest du die laufende Grenze, kann bereits der überschreitende Umsatz steuerpflichtig werden.

Regelbesteuerung

  • Provisionen, Boni und Produktverkäufe können Umsatzsteuer auslösen.
  • Vorsteuer aus betrieblichen Eingangsrechnungen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen abziehbar sein.
  • Private Warenentnahmen und bestimmte Geschenke können eine unentgeltliche Wertabgabe auslösen.
  • Prüfe LR-Gutschriften und eigene Rechnungen auf korrekte Steuerangaben.

Die Umsatzgrenzen beziehen sich auf den umsatzsteuerlichen Gesamtumsatz des Unternehmens. Weitere unternehmerische Tätigkeiten derselben Person können deshalb mitzuzählen sein.

Gemeinsam im LR-Geschäft

Wenn ihr LR als GbR betreibt

  • Die GbR wird in BuchMacher als eigenes Unternehmen geführt - nicht vermischt mit privaten Einzelaktivitäten der Gesellschafter:innen.
  • LR-Vertrag, Rechnungen, Bankkonto und Zahlungsflüsse sollten zur tatsächlich handelnden GbR passen.
  • Entnahmen und Einlagen der Gesellschafter:innen getrennt und nachvollziehbar erfassen.
  • Neben der EÜR sind die gesonderte und einheitliche Feststellung sowie die Gewinnverteilung zu beachten.
  • Änderungen bei Beteiligung, Tätigkeitsumfang oder Vertragsinhaber:in vorab steuerlich und vertraglich prüfen.

Zum Jahresende

Sieben Punkte einmal prüfen.

  • Sind alle LR-Abrechnungen und Auszahlungen des Jahres erfasst?
  • Sind Warenkäufe, Verkäufe, Proben, Geschenke und Entnahmen plausibel getrennt?
  • Sind Geschenkempfänger:innen und Bewirtungsangaben vollständig?
  • Sind private Anteile bei Telefon, Internet und Fahrzeug geprüft?
  • Sind Anlagegüter, Leasing und LR-Autoboni korrekt getrennt?
  • Sind UStVA-Werte, EÜR und gegebenenfalls Anlage AVEÜR vollständig vorbereitet?
  • Bei einer GbR: Sind Gesellschafterdaten, Entnahmen, Einlagen und Gewinnverteilung abgestimmt?

Kurz beantwortet

Häufige Fragen aus dem LR-Alltag.

Ist jede LR-Warenbestellung automatisch Betriebsausgabe?

Der betriebliche Einkauf wird zunächst als Wareneinkauf erfasst. Was du später selbst nutzt, verschenkst oder als Probe abgibst, muss passend weiter dokumentiert werden.

Wie buche ich meine LR-Provisionsabrechnung?

Lade die vollständige Abrechnung hoch, wähle Provisionen und Boni und gleiche die Auszahlung mit dem Bankumsatz ab. Steuerbetrag und Abrechnungszeitraum bitte prüfen.

Ist ein Produktgeschenk immer Werbung?

Nein. Eine kleine echte Warenprobe kann Werbung sein. Ein persönliches Präsent an eine bestimmte Person fällt regelmäßig unter die Geschenkregeln und braucht Empfängerangaben.

Kann ich Produkte für den Eigenbedarf als Testprodukt buchen?

Nicht allein wegen eigener Produkterfahrung. Private Nutzung gehört grundsätzlich in die Warenentnahme. Nur ein nachweisbar betrieblicher Vorführ- oder Probenzweck spricht für eine andere Einordnung.

Ersetzt BuchMacher meine Steuerberatung?

Nein. BuchMacher erkennt, ordnet und bereitet vor. Du bestätigst jede Buchung selbst; besondere Steuerentscheidungen klärst du mit deiner Steuerberatung.

Ist dieser Leitfaden von LR Health & Beauty?

Nein. Dies ist ein unabhängiger BuchMacher-Leitfaden für typische Buchhaltungsfälle von LR-Vertriebspartner:innen.

Nachvollziehbar

Quellen und Vertiefung

Vom Leitfaden direkt in die Praxis

Beleg hochladen. Vorschlag prüfen. Fertig.

BuchMacher wurde für selbstständige Vertriebspartner:innen entwickelt - mit den Kategorien, die dein LR-Geschäft wirklich braucht.